AGB

AGB der Jagdschule Waldfee (Internetfassung vom 28.11.2021)

Mit der Kursanmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, an dem gewählten Lehrgang teilnehmen zu wollen.

Die Kursgebühr ist entsprechend der Rechnung zur Zahlung fällig.

Bezahlte Gebühren und Kosten können nur in Ausnahmefällen für einen späteren Kurs angerechnet werden. Ein genereller Verrechnungsanspruch besteht nicht.

Wird die Durchführung des Lehrganges infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, kann der Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten.

Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein von anderen Lehrgangsteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Lehrgangsteilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei. Die Jagdschule haftet lediglich für von ihr vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden durch, von Teilnehmern zum Lehrgang sowie zu sonstigen Veranstaltungen der Jagdschule, mitgebrachten Personen und Gegenstände.

Ist dem Teilnehmer eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund nicht möglich und teilt er dies bis spätestens einen Monat vor Lehrgangsbeginn der Jagdschule durch eingeschriebenen Brief mit, können gezahlte Gebühren für einen späteren Kurs angerechnet werden. Bei nicht fristgerechter Mitteilung hat der Teilnehmer die vereinbarte Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten. Vorstehende Zahlungsverpflichtungen entfallen, wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson benennt, die die Kursgebühr in voller Höhe zahlt und noch nicht für einen Kurs angemeldet ist. In diesem Fall erstattet die Jagdschule etwaige vom Teilnehmer bereits bezahlte Beträge zurück.

Die Anmeldung bei der jeweiligen Prüfungsbehörde übernimmt ausschließlich die Jagdschule Waldfee und kann seitens der Schule verweigert werden, wenn sich ein Teilnehmer wichtigen Ausbildungsinhalten entzieht oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen.
Die Prüfung ist nicht Bestandteil des Vertrages mit der Jagdschule Waldfee. Der Vertrag gillt als erfüllt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten zur Bearbeitung und Verwaltung auf der EDV-Anlage der Jagdschule gespeichert werden.

Als Gerichtsstand wird Münster vereinbart.

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